Allgemeine Geschäftsbedingungen

POLYDOR Gyros-Grillgeräte GmbH

Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen schließen Einkaufsbedingungen des Käufers stets aus. Auch sonstige abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen haben die Vertragspartner eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung entsprechende neue Regelung zu treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
Mit der Auftragserteilung werden die nachgenannten Bedingungen anerkannt. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, sie gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge.
Schweigen unsererseits auf uns mitgeteilte, anders lautende Bedingungen oder auf Einheitsbedingungen gilt nicht als Anerkennung dieser Bedingungen.

Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für Ergänzungen, Streichungen und sonstige Vereinbarungen. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Warenrechnung.

Liefertermin

Der von uns angegebene Liefertermin wird möglichst eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit. Unsere Haftung für rechtzeitige Beförderung ist ausgeschlossen. Fristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten und der Beibringung in- und ausländischer behördlicher und nichtbehördlicher Bescheinigungen; Termine verschieben sich entsprechend. Termine und Fristen gelten ab Versandbereitschaft als eingehalten. Bei Materialmängel, Verkehrsstörungen und höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Lieferzeit zu verlängern oder vom Auftrag zurückzutreten. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen, auch aus anderen Verträgen nicht nach, können wir unbeschadet sonstiger Rechte Lieferzeiten unter Berücksichtigung unserer Gesamtplanung verlängern. Zu Teillieferungen und –Berechnungen sind wir berechtigt. Der Käufer kann in derartigen Fällen keinen Anspruch gegen uns geltend machen.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, es sei denn, daß auf unserer Auftragsbestätigung eine Frei-Haus-Lieferung ausdrücklich vermerkt und bestätigt ist. Bei frachtfreier Lieferung hat der Besteller das Transportmittel sofort zu entladen. Wartezeiten gehen zu seinen Lasten. Versicherungen werden nur auf besonderes Verlangen und Kosten des Käufers abgeschlossen.

Annahmeverweigerung
Alle Kosten und Schäden, die durch Annahmeverweigerung entstehen, gehen zu Lasten des Annahmeverweigernden ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Genehmigung nicht angenommen.

Preise

Die am Tage der Lieferung gültigen Preise gelten als vereinbart, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind freibleibend.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer vor. Schecks und Wechsel gelten erst mit der baren Einlösung als Zahlung. Der Käufer darf die Ware solange wir eine Forderung gegen ihn haben, weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

Zahlung

Bei Erstbestellungen liefern wir grundsätzlich in bar und ohne Abzug bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen. Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Skontoabzug, falls vereinbart, wird nur anerkannt, wenn die Zahlung fristgerecht bei uns eingeht. Vorauszahlungen sind zinsfrei. Eine etwaige Beanstandung der Ware ist ohne Einfluß auf die Fälligkeit der Zahlung. Überschreitet der Besteller Zahlungszeitpunkte so gerät er in Zahlungsverzug. Als Verzugszinsen werden mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.

Mängelrüge und Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft oder entspricht er sonst in irgendeiner Hinsicht nicht der geschuldeten Leistung, so hat der Käufer die Beanstandung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Bei fehlender Anzeige gilt die Ware als auftragsgemäß. Ist ein Mängel bei der Übergabe nicht erkennbar, so muß die Rüge unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarkeit erfolgen. Im Falle berechtigter Beanstandungen leisten wir unter Ausschluss aller weiteren Gewährleistungsansprüche Gewähr dadurch, daß der zu Recht beanstandete Teil der Ware durch eine neue Lieferung ersetzt oder dem Käufer nach unserer Wahl der Minderbetrag gutgeschrieben wird. Ist die Nachlieferung unmöglich, ohne das uns grobes Verschulden trifft, so ist der Empfänger auf das Minderungsrecht beschränkt. Bei grobem Verschulden ist der Empfänger berechtigt, neben der Minderung Wandlung des Vertrages zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für anerkannte Mängel der Lieferung einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir in der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß weitergehender Ansprüche Gewähr wie folgt:

Bei allen Geräten 1 Jahr, bei Elektro und allen mechanisch bewegten Teilen wie Getriebe, Kupplungen usw. 6 Monate Materialgarantie. Glaskeramikscheiben und Poly-Infrarot-Heizelemente sind von der Garantie ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen:

Mängel und deren Folgen, die entstanden sind, infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten und fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, insbesondere chemischer, elektrochemischer und elektrischer Einflüsse sowie Nichtbeachtung der Bedienungs- und gegebenenfalls Installationsanleitung. Geräte, an denen der Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung irgendwelche Eingriffe vorgenommen haben. Ein Kostenerstattungsanspruch besteht in diesem Falle nicht. Wenn wir an eine Vertretung, einen Händler, Installateur oder Endverbraucher geliefert haben, erfolgt der Austausch von Geräten oder Ersatzteilen in der Weise, daß diese Teile ab Werk Lübbecke kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Etwa ersetzte Teile müssen frachtfrei Zurückgesendet werden um eine evtl. Garantieleistung der ersetzten Teile in Anspruch zu nehmen. Entschädigungen für mit dem Austausch verbundene Kosten, wie Ausbau, Einbau, Probelauf usw. sind ausgeschlossen. In diesem Falle geht das Risiko der Entschädigung für mit dem Austausch verbundene Kosten an den Empfänger über.

Ware die benutzt oder gebraucht wurde, wird bei berechtigtem Garantieanspruch instand gesetzt. Eine Rücknahme und Gutschrift der Ware ist nicht möglich. Wird die Ware vom Besteller weiterverarbeitet oder in andere Geräte und Anlagen eingebaut, so erlöschen in diesem Augenblick alle Ansprüche gegen uns wegen eventuell mangelhafter Lieferung, sofern der Mangel erkennbar war. Voraussetzung für die Beseitigung von Mängeln ist die angemessene Erfüllung der vom Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Durch eine von uns erbrachte Gewährleistung wird weder die Gewährleistung verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Gewährleistung begründet.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten der Sitz des Lieferanten.

Entsprechend wird als Gerichtsstand nach dem jeweiligen Streitwert das Amtsgericht Lübbecke bzw. das Landgericht Bielefeld für folgende Fälle vereinbart:

• Bei Lieferung an Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliche Sonder-Vermögen.

• Wenn der Empfänger der Leistung nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder Gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Sonstiges:
1.Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und der POLYDOR Gyros-Grillgeräte GmbH gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland bestellt oder in ein anderes Land als Deutschland geliefert wird.

2.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.